KG 410: Wie wird der Legionellenschutz in der Trinkwasserplanung umgesetzt?
1. Einordnung der DIN 276
Die DIN 276 dient der systematischen Ermittlung, Gliederung und Vergleichbarkeit von Baukosten. Sie bildet die Grundlage für Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung in allen Phasen eines Bauprojekts. Ziel der Norm ist eine einheitliche Strukturierung der Kosten nach funktionalen und bautechnischen Gesichtspunkten.
Die Gesamtkosten eines Bauwerks werden dabei in Kostengruppen gegliedert. Für die Technische Gebäudeausrüstung ist insbesondere die Kostengruppe 400 maßgeblich. Diese umfasst sämtliche technischen Anlagen innerhalb des Bauwerks.
Die Hierarchie der DIN 276 ist dreistufig aufgebaut:
- Erste Ebene: dreistellige Kostengruppe (z. B. 400 Technische Anlagen)
- Zweite Ebene: zweistellige Untergruppen (z. B. 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen)
- Dritte Ebene: dreistellige Differenzierung innerhalb der Untergruppe (z. B. 411, 412, 413)
Die Kostengruppe 400 grenzt sich funktional von der Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ab, die konstruktive Bauteile wie Wände, Decken oder Dächer umfasst. Ebenso ist sie von der Kostengruppe 500 (Außenanlagen) zu unterscheiden, welche Erschließungs- und Freianlagen außerhalb des Gebäudes behandelt.
Die DIN 276 schafft damit eine klare Zuordnung technischer Leistungen zur Kostenstruktur eines Projekts.
2. Definition der Kostengruppe 410
Die Kostengruppe 410 trägt die Bezeichnung:
„Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen“
Sie ist Bestandteil der Kostengruppe 400 – Technische Anlagen – und umfasst sämtliche Anlagen zur Versorgung und Entsorgung mit Wasser sowie zur Gasversorgung innerhalb des Bauwerks.
Der Funktionsumfang der KG 410 beinhaltet:
- Sammlung und Ableitung von Abwasser
- Bereitstellung und Verteilung von Trinkwasser
- Bereitstellung und Verteilung von Betriebswasser
- Gasversorgung innerhalb des Gebäudes
Nicht enthalten sind wärmetechnische Anlagen, Lüftungssysteme oder elektrische Installationen.
Typische Anlagenteile sind Rohrleitungssysteme, Armaturen, Pumpen, Speicher, Entwässerungseinrichtungen sowie gasführende Leitungsnetze.
3. Detaillierte Aufschlüsselung der KG 410
411 Abwasseranlagen
Die Kostengruppe 411 umfasst sämtliche Anlagen zur Sammlung, Ableitung und ggf. Förderung von Schmutz- und Regenwasser innerhalb des Gebäudes.
Technische Bestandteile sind:
- Fallleitungen und Sammelleitungen
- Anschlussleitungen innerhalb des Gebäudes
- Entwässerungsrinnen
- Bodenabläufe
- Rückstausicherungen
- Hebeanlagen für Abwasser
- Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider (gebäudebezogen)
Die Schnittstelle zur Kostengruppe 300 besteht bei Durchdringungen und Schächten. Die Abgrenzung zur KG 500 erfolgt bei Außenkanälen außerhalb des Gebäudes.
Zur KG 420 besteht keine funktionale Überschneidung, da es sich nicht um wärmetechnische Systeme handelt. Zur KG 480 besteht lediglich eine Schnittstelle bei Mess- oder Überwachungseinrichtungen, die selbst der Gebäudeautomation zugeordnet werden.
412 Wasseranlagen
Die Kostengruppe 412 beinhaltet Anlagen zur Trink- und Betriebswasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
Technische Bestandteile sind:
- Trinkwasserleitungen
- Warm- und Kaltwasserverteilung
- Zirkulationsleitungen
- Druckerhöhungsanlagen
- Trinkwassererwärmer
- Speicheranlagen für Trinkwasser
- Armaturen und Entnahmestellen
- Filter- und Aufbereitungsanlagen (gebäudebezogen)
Die Abgrenzung zur KG 420 ist insbesondere bei der Trinkwassererwärmung relevant. Der Wärmeerzeuger selbst (z. B. Heizkessel oder Wärmepumpe) gehört zur KG 420. Der Trinkwassererwärmer als Bestandteil der Trinkwasseranlage wird hingegen der KG 412 zugeordnet.
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen werden funktional der KG 480 zugeordnet.
413 Gasanlagen
Die Kostengruppe 413 umfasst Anlagen zur Gasversorgung innerhalb des Gebäudes.
Typische Bestandteile sind:
- Gas-Hausanschlussleitungen innerhalb des Gebäudes
- Gasverteilungsleitungen
- Absperreinrichtungen
- Gaszählerplätze (sofern gebäudebezogen)
- Sicherheitseinrichtungen
Der Übergabepunkt zum öffentlichen Versorger ist klar zu definieren. Leitungen außerhalb des Gebäudes sind in der Regel der KG 500 zuzuordnen.
Die Schnittstelle zur KG 420 besteht bei gasbefeuerten Wärmeerzeugern. Die Gasleitung selbst gehört zur KG 413, der Wärmeerzeuger zur KG 420.
4. Was gehört ausdrücklich nicht zur KG 410?
Nicht Bestandteil der Kostengruppe 410 sind:
- Heizungsanlagen (KG 420)
- Lufttechnische Anlagen (KG 430)
- Starkstromanlagen (KG 440)
- Förderanlagen (KG 460)
- Nutzungsspezifische Anlagen (KG 470)
Heizkessel, Wärmepumpen oder Fernwärmeübergabestationen sind eindeutig der KG 420 zuzuordnen. Lüftungsgeräte und Luftkanäle gehören zur KG 430. Elektrische Installationen sind Teil der KG 440.
Die klare Abgrenzung ist für die Kostenplanung von hoher Relevanz. Falsche Zuordnungen führen zu fehlerhaften Budgetansätzen, unklaren Verantwortlichkeiten und erschweren die Kostenkontrolle.
5. Typische Praxisfragen zur KG 410
Gehört die Trinkwassererwärmung zur KG 410 oder 420?
Der Trinkwassererwärmer als Bestandteil der Trinkwasseranlage gehört zur KG 412. Der Wärmeerzeuger, der die Energie bereitstellt, wird der KG 420 zugeordnet.
Wo wird eine Hebeanlage kostenmäßig eingeordnet?
Hebeanlagen zur Abwasserförderung sind Teil der KG 411, da sie funktional zur Abwasseranlage gehören.
Zählen Hausanschlüsse zur KG 410?
Hausanschlussleitungen innerhalb des Gebäudes werden der KG 410 zugeordnet. Leitungen außerhalb des Gebäudes fallen in der Regel unter die KG 500.
Wie werden Außenleitungen bewertet?
Außerhalb des Bauwerks verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen sind regelmäßig der KG 500 zuzuordnen. Maßgeblich ist die Lagegrenze des Gebäudes.
Welche Kostenbestandteile sind häufig falsch zugeordnet?
Typische Fehlzuordnungen betreffen Trinkwassererwärmer, Abwasserhebeanlagen, Gaszählerplätze oder Wasseraufbereitungsanlagen. Ebenso werden Steuer- und Regelungskomponenten häufig irrtümlich der KG 410 statt der KG 480 zugeordnet.
6. Bedeutung der KG 410 für die Projektpraxis
In der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) dient die KG 410 als strukturierter Ansatz zur Ermittlung der Kosten für Ver- und Entsorgungssysteme. Die Genauigkeit ist hier noch grob, jedoch funktional orientiert.
In der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) erfolgt eine differenziertere Zuordnung auf Basis konkreter Planung. Leitungsnetze, Speichergrößen und Anlagentechnik beeinflussen die Kostentiefe.
Für Ausschreibung und Vergabe bildet die KG 410 die Grundlage für die Gliederung der Leistungsverzeichnisse. Eine klare Abgrenzung verhindert Doppelansätze oder Lücken.
Fehlzuordnungen führen zu Budgetverschiebungen zwischen Kostengruppen und erschweren die Kostenverfolgung. Insbesondere bei integralen TGA-Konzepten ist eine saubere Schnittstellendefinition erforderlich.
7. Vergleichs- und Entscheidungsaspekte
Eine funktionale Betrachtung ordnet Systeme nach ihrem technischen Zweck. Eine gewerkeorientierte Betrachtung folgt der Ausführungsstruktur. Für die Kostenplanung ist die funktionale Zuordnung nach DIN 276 maßgeblich.
Integrale Planung ermöglicht eine koordinierte Systementscheidung, beispielsweise bei der Kombination aus Trinkwassererwärmung und Heizsystem. Getrennte Fachplanung erhöht das Risiko von Schnittstellenproblemen und Kostenverschiebungen.
Systementscheidungen beeinflussen unmittelbar die Höhe der KG-410-Kosten. Dezentrale Warmwassersysteme, komplexe Druckerhöhungsanlagen oder umfangreiche Wasseraufbereitung erhöhen die Kosten dieser Kostengruppe.
8. Technisches Fazit
Die Kostengruppe 410 umfasst alle gebäudebezogenen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen im Sinne der DIN 276. Ihre klare Abgrenzung zu anderen Kostengruppen ist für eine belastbare Kostenplanung zwingend erforderlich.
Fehlerhafte Zuordnungen wirken sich unmittelbar auf Budgetsteuerung, Ausschreibung und Kostenkontrolle aus. Die KG 410 ist integraler Bestandteil der Technischen Gebäudeausrüstung und erfordert eine präzise Planung sowie dokumentierte Schnittstellenklärung.
Als TGA-Ingenieurbüro mit Sitz in Köln begleitet MT Ingenieure Projekte von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung über alle Gewerke hinweg.
