Bauüberwachung

Mitwirkung bei der Vergabe

Objektüberwachung: Die Überwachung der Objektausführung erfolgt im Einklang mit den Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, Montage- und Werkstattplänen, einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Realisationscontrolling: Dies beinhaltet die übergeordnete Überwachung des Bauverlaufs durch den Auftragnehmer oder Generalunternehmer. Dies umfasst Baubesprechungen mit Begehungen, Vor- und Nachbereitungszeiten zur Protokollerstellung usw. Die Betreuung kann für alle Gewerke gemeinsam an einem Tag oder an verschiedenen Tagen nacheinander erfolgen. Ziel ist es, die Objektausführung in Form von:

  • Qualitätsüberwachung auf höherer Ebene
  • Controlling
  • Bauleitung zu überwachen. Dazu gehört das Aufstellen, Aktualisieren und Überwachen des Terminplans. Der Bauablauf wird im Bautagebuch dokumentiert. Zudem erfolgt das Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit von Änderungen oder zusätzlichen Leistungen seitens der Unternehmer sowie die Angemessenheit der Preise. Gemeinsame Aufmaßnahme mit den ausführenden Unternehmen. Die Rechnungsprüfung erfolgt sowohl in rechnerischer als auch fachlicher Hinsicht. Der Leistungsstand wird anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise geprüft und bestätigt. Die Kostenkontrolle beinhaltet das Vergleichen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen mit den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Kostenfeststellung: Dies umfasst die Mitwirkung bei Leistungs- und Funktionsprüfungen sowie die fachtechnische Abnahme der erbrachten Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation. Ein Abnahmeprotokoll wird erstellt, Mängel werden festgestellt, und es erfolgt eine Abnahmeempfehlung. Anträge für behördliche Abnahmen werden gestellt und an diesen teilgenommen. Zudem werden die Verjährungsfristen für Mängelansprüche aufgeführt. Die übergebenen Revisionsunterlagen werden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung stichprobenartig geprüft.

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